Lüftungsanlagen und Brandschutzklappen
Wir prüfen Ihre Anlagetechnik
Raumlufttechnische Anlagen (RLT) Raumlufttechnische Anlagen Lüftungsanlagen dienen dazu den Nutzern des Gebäudes Luft zur Verfügung zu stellen, welche qualitativ mindestens so gut ist wie die Außenluft vor Ort. Im Brandfall sollen die sicherheitstechnischen Einrichtungen der RLT die Übertragung von Rauch und Feuer im Gebäude verhindern. Folgende Prüfungen führen unsere Sachverständigen durch: Baurechtliche Sachverständigenprüfungen von Lüftungsanlagen und Brandschutzklappen nach LBO Um die Sicherheit und Wirksamkeit der Anlage für den Betrieb nachzuweisen, prüfen unsere Sachverständigen die Lüftungsanlagen, Brandschutzklappen, Rauchmelder und das Zusammenspiel mit anderen sicherheitsgerichteten Anlagen (z.B. Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage). Hygieneinspektion nach VDI 6022 Bei einer Hygieneinspektion wird der hygienische Zusand der raumlufttechnischen Anlage beurteilt und überprüft, ob die Qualität der im Gebäude durch die Anlage verteilten Luft so gut ist wie die Außenluft. Es soll keine belastete Luft durch die Lüftungsanlage verteilt werden. Energetische Inspektion nach GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) Bei Lüftungsanlagen, die eine Kälteversorgung haben, deren Leistung größer als 12 kW ist, ist eine energetische Inspektion gesetzlich vorgeschrieben. Gerne führen wir eine entsprechende Prüfung Ihrer Lüftungs- und Kälteanlage durch. Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz Bei der baurechtlichen Prüfung Ihrer Anlagentechni